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Ticketversicherung

Ticketversicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn der planmÀßige Besuch der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selber oder eine Risikoperson wÀhrend der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

  • Tod
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft, sofern der Besuch der Veranstaltung in Folge dessen nicht mΓΆglich oder nicht zumutbar ist.
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsΓ€tzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur AufklΓ€rung erforderlich ist
  • unerwartete Aufnahme eines ArbeitsverhΓ€ltnisses durch die versicherte Person oder eine an der Veranstaltung teilnehmende Person, sofern diese Person bei Kauf eines Tickets arbeitslos war
  • Wiederholung einer nicht bestandenen PrΓΌfung wΓ€hrend der Schul- oder UniversitΓ€ts- Ausbildung, sofern die Veranstaltung vor dem ursprΓΌnglichen PrΓΌfungstermin gebucht war oder der Termin der WiederholungsprΓΌfung unerwartet in die Zeit der versicherten Veranstaltung fΓ€llt
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder eine an der Veranstaltung teilnehmenden Risikoperson auf Grund einer unerwarteten betriebsbedingten KΓΌndigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
  • unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer WehrΓΌbung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornokosten nicht von einem KostentrΓ€ger ΓΌbernommen werden